Änderungsantrag
Namensänderungen können nur innerhalb der 5 km sowie innerhalb der 1.5 km gemacht werden, von den 5 km zu den 1.5 km und umgekehrt ist nicht gestattet.
Anträge können bis zum Freitag, den 28. August 2026, 20.00 Uhr eingereicht werden.
Nach dem dem 28.August werden keine Änderungen mehr vorgenommen.
OHNE EIGENERKLÄRUNG KEIN START!